Markenrecht

Markenschutz für Ihr Unternehmen: So schützen Sie Ihre Marke in der Schweiz und darüber hinaus

Markenschutz in der Schweiz und darüber hinaus beginnt mit der richtigen Strategie. Welche Marke brauchen Sie wo, für welche Waren und Dienstleistungen, und in welcher Reihenfolge? Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit Zweigstellen in der Schweiz, Deutschland und Österreich begleiten wir Sie von der ersten Recherche bis zur eingetragenen Marke.

Auf dieser Seite finden Sie alle unsere Angebote zur Markenanmeldung mit festen Preisen im Überblick. Recherche und Anmeldung gehören dabei immer zusammen.

Markenschutz in drei Sätzen

  • Eine Marke schützt nur dort, wo sie eingetragen ist
  • Die Schweiz ist nicht Teil der EU und braucht immer eine eigene Marke
  • Schutzdauer zehn Jahre, beliebig oft verlängerbar
  • Alle Angebote mit Pauschalpreis und inklusive Recherche

Welcher Markenschutz für die Schweiz und Europa passt zu Ihnen?

Die Wahl hängt vor allem davon ab, wo Sie heute verkaufen und wo Sie in den nächsten Jahren verkaufen wollen. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung. Die Amtsgebühren gelten jeweils für bis zu drei Nizza-Klassen, bei der Unionsmarke für eine Klasse.

AngebotSchutzgebietAmtsgebührUnser Honorar
Markenanmeldung SchweizSchweiz350 CHF450 CHF
Markenanmeldung DeutschlandDeutschland290 EUR480 CHF
Markenanmeldung ÖsterreichÖsterreichab 294 EUR450 CHF
DACH-KomplettpaketSchweiz, Deutschland, Österreich350 CHF, 290 EUR, 294 EUR900 CHF
Unionsmarkealle 27 EU-Staatenab 850 EUR580 CHF
EU+CH-KombipaketEU und Schweiz350 CHF und ab 850 EUR900 CHF
Internationale Markefrei wählbare Länderab 653 CHF plus Ländergebühren450 CHF plus 120 CHF je Land

Die Honorare verstehen sich je nach Angebot netto oder zuzüglich MwSt. Die Einzelheiten finden Sie auf der jeweiligen Angebotsseite.

Warum Markenschutz in der Schweiz eine Recherche braucht

Das IGE prüft nur, ob Ihre Marke an sich schutzfähig ist. Ob es bereits ältere, verwechselbare Marken gibt, prüft es nicht. Dasselbe gilt für das DPMA und das EUIPO. Ältere Rechte melden sich erst, wenn Sie schon angemeldet haben oder die Marke bereits benutzen, per Widerspruch oder per Abmahnung.

Wer ohne Recherche anmeldet, riskiert also nicht nur die Amtsgebühren, sondern im schlimmsten Fall ein Rebranding mit neuen Drucksachen, Domains und Verpackungen. Deshalb bieten wir die Anmeldung ausschliesslich zusammen mit einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche an.

So gehen wir vor

  1. Sie schildern uns über das Formular kurz Ihre Marke und Ihr Angebot.
  2. Wir empfehlen Ihnen das passende Schutzgebiet und die richtigen Klassen.
  3. Wir prüfen die Schutzfähigkeit und recherchieren nach älteren Rechten.
  4. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit klarer Empfehlung.
  5. Nach Ihrer Freigabe melden wir die Marke an und begleiten Sie bis zur Eintragung.

Häufige Fragen zum Markenschutz

Was kann ich als Marke schützen lassen?

Wörter, Buchstaben, Zahlen, Logos, Slogans, Farben, Formen und Kombinationen daraus, solange das Zeichen Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheiden kann. Rein beschreibende Angaben wie „Bio Bäckerei“ für Backwaren sind nicht schutzfähig.

Wortmarke oder Bildmarke?

Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von der Schreibweise und Gestaltung und ist deshalb meist die erste Wahl. Eine Wort-Bildmarke schützt das Logo in seiner konkreten Form. Bei schwachen Namen kann sie der einzige Weg zur Eintragung sein.

Was sind Nizza-Klassen?

Waren und Dienstleistungen werden international in 45 Klassen eingeteilt. Ihre Marke ist nur für die Klassen und Begriffe geschützt, die Sie anmelden. Die richtige Auswahl ist deshalb mindestens so wichtig wie der Name selbst.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

In der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und in der EU jeweils zehn Jahre. Danach können Sie die Marke beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern, solange Sie die Gebühren zahlen.

Muss ich die Marke benutzen?

Ja. Nach einer Schonfrist von fünf Jahren kann eine nicht ernsthaft benutzte Marke auf Antrag gelöscht werden. Bis dahin besteht der volle Schutz auch ohne Benutzung.

Reicht ein Handelsregistereintrag oder eine Domain?

Nein. Firma und Domain geben Ihnen keinen vergleichbaren Schutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Im Gegenteil kann die Nutzung einer Firma ohne Recherche sogar fremde Markenrechte verletzen.

Stand Oktober 2026, Rechtsanwalt Cornelius Matutis

Jetzt Ihre Marke schützen lassen

Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie passt? Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Marke lauten soll, was Sie darunter anbieten und in welchen Ländern. Sie erhalten zeitnah eine konkrete Empfehlung mit Festpreis.

    Ihre Angaben werden nur genutzt, um Ihre Anfrage zu beantworten. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.