Sobald Sie keine Verbraucher als Kunden haben, bestehen erhebliche Regelungsmöglichkeiten und die Pflichtinformationen reduzieren sich deutlich. Wenn man diese Regelungsmöglichkeiten nicht nutzt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen, welche häufig überhaupt nicht für den geschäftlichen Verkehr gedacht sind, sondern den Kunden wie einen Verbraucher behandeln. Daher ist es ratsam für den Bereich des Handels mit Unternehmenskunden AGB erstellen zu lassen und zu nutzen.
Was verstehen wir unter Handel im Sinne des Angebots zur AGB Erstellung?
„Handel“ im Sinne dieser Angebote zur Erstellung von AGB ist abzugrenzen von Dienstleistungen. Ein Händler verkauft nicht eine Dienstleistung, sondern Waren. Hierbei ist es unerheblich, ob der die Waren im Ladengeschäft oder über seine Internetseite verkauft. Der Händler verkauft Waren im eigenen Namen an seine Kunden, also kein Vermittler oder Makler.
Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat. Es ist nicht entscheidend, ob die Mehrzahl Ihrer Kunden auch aus der Schweiz kommen, sondern entscheidend für die rechtlichen Pflichtangaben ist zunächst Ihr Unternehmenssitz.
Angebot für Handel B2B
Für den Handel B2B für Schweizer Unternehmen erstellen wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Pauschalpreisangebot von 1.980 CHF netto (VAT-reversed, somit brutto = netto).