Bei dem Handel im Bereich B2C, also mit Verbrauchern, gibt es eine Vielzahl von Pflichtangaben. Sobald hier eine übersehen wurde, drohen Abmahnungen. Daher ist es hier besonders wichtig nicht veraltete AGB zu kopieren, sondern immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Im Gegenzug gibt es hier aber wenige Regelungen, welche komplett frei gewählt werden können, da die gesetzlichen Regelungen hier fast immer Vorrang haben.
Was verstehen wir unter Handel im Sinne des Angebots zur AGB Erstellung?
„Handel“ im Sinne dieser Angebote zur Erstellung von AGB ist abzugrenzen von Dienstleistungen. Ein Händler verkauft nicht eine Dienstleistung, sondern Waren. Hierbei ist es unerheblich, ob der die Waren im Ladengeschäft oder über seine Internetseite verkauft. Der Händler verkauft Waren im eigenen Namen an seine Kunden, also kein Vermittler oder Makler.
Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat. Es ist nicht entscheidend, ob die Mehrzahl Ihrer Kunden auch aus der Schweiz kommen, sondern entscheidend für die rechtlichen Pflichtangaben ist zunächst Ihr Unternehmenssitz.
Was kostet die Erstellung der AGB
Für den Handel B2C für Schweizer Unternehmen erstellen wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und für den Onlinehandel zusätzlich auch Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular soweit erforderlich zum Pauschalpreisangebot von 680 CHF netto (VAT-reversed, somit brutto = netto).