Wenn Sie Ihr Produkt zunächst in der Schweiz anbieten, ist die nationale Designanmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem IGE, der naheliegende erste Schritt. Wir prüfen Ihre Gestaltung, bereiten die Anmeldung vor, reichen sie nach Ihrer Freigabe ein und begleiten das Verfahren bis zur Eintragung. Unser Pauschalhonorar beträgt 350 CHF netto. Da die Schweizer Anmeldung über unsere Zweigstelle in Felsberg erfolgt, wird hierauf gegebenenfalls Schweizer Mehrwertsteuer berechnet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Schutz ausschliesslich für die Schweiz
- Erste Schutzperiode fünf Jahre, verlängerbar bis auf 25 Jahre
- Mehrere Designs derselben Locarno-Klasse in einem Gesuch
- Aufschub der Veröffentlichung bis zu 30 Monate möglich
Amtsgebühren des IGE
Für ein Design beträgt die Grundgebühr 200 CHF einschliesslich der Publikation einer Abbildung. Jede zusätzliche Abbildung kostet 20 CHF. Bei einem Design mit sechs Abbildungen ergeben sich somit 300 CHF Amtsgebühren.
Mehrere Designs derselben Locarno-Klasse können in einem Gesuch zusammengefasst werden. Für jedes weitere Design beträgt die zusätzliche Grundgebühr 100 CHF. Die Grundgebühren einer Sammelanmeldung sind auf insgesamt 700 CHF begrenzt. Publikationsgebühren für zusätzliche Abbildungen kommen hinzu.
Schutzdauer
Das Schweizer Designrecht entsteht mit der Eintragung im Register. Die erste Schutzperiode beträgt fünf Jahre ab Hinterlegung. Durch vier Verlängerungen um jeweils fünf Jahre ist eine Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren möglich. Dies ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 bis 3 DesG.
Worauf es vor der Anmeldung ankommt
Das IGE prüft bei der Eintragung nicht, ob Ihr Design neu ist und Eigenart hat. Die Eintragung ist deshalb keine Bestätigung, dass das Recht später einem Angriff standhält. Melden Sie vor dem ersten Verkaufsangebot, der Messe oder der Veröffentlichung von Produktbildern an. Die zwölfmonatige Neuheitsschonfrist nach Art. 3 DesG ist kein Ersatz für eine rechtzeitige Anmeldung.
Entscheidend für den Schutzumfang sind die Abbildungen. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Ansichten benötigt werden und ob eine farblich unverbindliche Darstellung in Schwarz-Weiss oder Graustufen sinnvoll ist.
Und wenn Sie später auch in der EU verkaufen?
Ein Schweizer Design schützt Sie in der EU nicht. Wer beide Märkte bedient, fährt mit dem CH+EU-Kombipaket meist wirtschaftlicher. Für spätere Anmeldungen desselben Designs im Ausland können Sie innerhalb von sechs Monaten die Priorität der Schweizer Anmeldung beanspruchen. Diese Frist sollten Sie nicht verstreichen lassen. Weitere Hinweise zu Neuheit, Abbildungen und Abrechnung finden Sie auf unserer Übersichtsseite Design anmelden aus der Schweiz.
Jetzt Ihr Schweizer Design anmelden
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Produkt und teilen Sie uns mit, ob es bereits gezeigt oder verkauft wurde. Abbildungen können Sie direkt hochladen. Sie erhalten binnen eines Werktages eine Empfehlung und ein festes Angebot.

