Der Schutz personenbezogener Daten ist für Unternehmen in der Schweiz unerlässlich – sei es durch die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) oder der DSGVO für Unternehmen mit EU-Bezug. Eine rechtssichere Datenschutzerklärung ist der erste Schritt, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Ebenso wichtig ist für Schweizer Firmen, die in der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die Bestellung eines DSGVO-Vertreters.
Unsere Fachanwaltskanzlei unterstützt Sie umfassend: Wir erstellen eine individuell angepasste Datenschutzerklärung nach Schweizer Datenschutzrecht und DSGVO und übernehmen auf Wunsch die Rolle des DSGVO-Vertreters für Ihr Unternehmen.
Warum eine DSGVO-Vertretung für Schweizer Unternehmen unverzichtbar ist
Schweizer Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen gemäß Art. 27 DSGVO einen DSGVO-Vertreter in der EU bestellen. Diese gesetzliche Vorgabe soll sicherstellen, dass europäische Datenschutzbehörden und betroffene Personen einen Ansprechpartner in der EU haben.
Was macht ein DSGVO-Vertreter?
- Rechtliche Absicherung: Er fungiert als offizieller Ansprechpartner für Datenschutzanfragen und sorgt für DSGVO-Konformität.
- Kommunikation mit EU-Behörden: Bei Anfragen oder Datenschutzverstößen übernimmt der DSGVO-Vertreter die Kommunikation mit europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Minimierung von Risiken: Durch eine professionelle DSGVO-Vertretung senken Unternehmen das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern erheblich.
- Erhöhtes Kundenvertrauen: Die Bestellung eines DSGVO-Vertreters signalisiert Kunden und Geschäftspartnern, dass Datenschutz ernst genommen wird.
Welche Unternehmen brauchen einen DSGVO-Vertreter?
- Firmen mit Sitz in der Schweiz, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten (z. B. Online-Shops, Softwareanbieter, Dienstleister).
- Schweizer Unternehmen, die gezielt Marketing oder Tracking bei EU-Bürgern einsetzen.
- Schweizer Organisationen, die in der EU personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten.
Achtung: Verstöße gegen die DSGVO-Pflicht zur Bestellung eines Vertreters können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
➡️ Wir bieten Ihnen via https://dsgvo-vertreter.eu/ eine DSGVO-Vertretung in der EU, die Ihr Unternehmen zuverlässig absichert.
Datenschutzerklärung erstellen in der Schweiz – Ihr Schutz vor Abmahnungen
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung ist die Basis für die DSGVO- und DSG-Konformität Ihrer Website. Sie stellt sicher, dass Besucher klar darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden. Unser Service umfasst:
Wie wir Ihre Datenschutzerklärung erstellen
- Detaillierte Datenschutzanalyse Ihrer Website
- Prüfung, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden (z. B. über Kontaktformulare, Cookies, Analysetools).
- Identifikation möglicher Datenschutzverstöße.
- Erstellung einer individuellen Datenschutzerklärung
- Maßgeschneidert für Ihre Branche und Ihr Geschäftsmodell.
- Verständlich formuliert, auch für juristische Laien.
- Beratung zur optimalen Einbindung auf Ihrer Website.
➡️ Mit unserer Expertise sorgen Sie für eine DSGVO- und DSG-konforme Datenschutzerklärung, jetzt beauftragen.
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und seine Auswirkungen auf Unternehmen
Seit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) gelten strengere Vorschriften für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Wichtige Änderungen sind:
- Erweiterte Informationspflichten: Unternehmen müssen transparenter darlegen, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.
- Strengere Sanktionen: Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
- Stärkung der Betroffenenrechte: Kunden können einfacher Auskunft über ihre Daten verlangen oder eine Löschung fordern.
Für Schweizer Unternehmen, die auch in der EU aktiv sind, reicht es nicht, nur das DSG zu beachten – auch die DSGVO muss eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Bestellung eines DSGVO-Vertreters.
➡️ Unsere Kanzlei berät Sie zu allen Fragen des Schweizer Datenschutzrechts und der DSGVO.
Fazit: Datenschutz mit anwaltlicher Absicherung
Datenschutz ist mehr als eine Pflicht – er schützt Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.
🔹 Unsere Leistungen auf einen Blick:
✔ Datenschutzerklärung erstellen für die Schweiz und die EU
✔ DSGVO-Vertreter für Schweizer Unternehmen
✔ Schweizer Datenschutzgesetz & DSGVO-Beratung
= Rechtssicherheit und Abmahnschutz