KI Vertreter EU AI Representativ

Der EU-KI-Vertreter / EU AI Representative

Was Unternehmen außerhalb der EU zum EU AI Act wissen sollten

Der EU AI Act schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen, der auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union betrifft. Wer KI-Lösungen, KI-Systeme oder KI-Modelle in der EU anbietet oder den europäischen Markt mit entsprechenden Leistungen adressiert, muss prüfen, ob Pflichten nach dem AI Act bestehen und ob ein KI Vertreter beziehungsweise EU AI Representative zu benennen ist.

Der AI Act gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Auch Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, den USA oder anderen Ländern können in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie KI-Systeme in der EU bereitstellen oder einsetzen oder wenn ihre KI-Systeme sich gezielt an Nutzer in der EU richten. In diesen Konstellationen stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein EU-KI-Vertreter als Ansprechpartner in der Union benannt werden muss.

Der AI Act unterscheidet vor allem zwischen Anbietern und Anwendern von KI-Systemen.

Anbieter sind insbesondere Unternehmen, die ein KI-System oder ein KI-Modell entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Anwender sind Unternehmen, die ein bereits vorhandenes KI-System nutzen, ohne es als eigenes System bereitzustellen. Diese Einordnung ist entscheidend für Art und Umfang der Pflichten, einschließlich der möglichen Pflicht zur Bestellung eines KI Vertreters in der EU.

Unternehmen, die lediglich KI-Tools Dritter einsetzen, sind in vielen Fällen Anwender. Typisch ist etwa der Einsatz von Chatbots, Analyse-Tools oder automatisierten Assistenzsystemen in internen Abläufen oder auf der eigenen Website. In solchen Konstellationen besteht nicht automatisch die Pflicht, einen EU-KI-Vertreter zu bestellen.

Anders gestaltet sich die Lage, wenn ein Unternehmen selbst als Anbieter auftritt und ein KI-System oder KI-Modell entwickelt, unter eigener Marke vertreibt oder auf dem EU-Markt bereitstellt. In diesen Fällen können für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU zusätzliche Anforderungen gelten, einschließlich der Pflicht, einen KI Vertreter zu benennen, der gegenüber Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls betroffenen Personen als Ansprechpartner fungiert. Der KI Vertreter übernimmt dabei insbesondere Kommunikations- und Dokumentationsaufgaben und wirkt bei der Erfüllung der regulatorischen Pflichten mit.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die eigene KI-Lösungen entwickeln, anpassen oder als Software-as-a-Service in der EU kommerziell bereitstellen. Dazu gehören etwa Anbieter von KI-gestützter Entscheidungsunterstützungssoftware, automatisierten Scoring-Systemen, KI-gestützter Qualitätskontrolle oder personalisierten Empfehlungssystemen. Unternehmen aus Drittstaaten, die solche Systeme in der EU anbieten, sollten frühzeitig prüfen, ob sie einen EU-KI-Vertreter bestellen müssen. Hier eine Übersicht von Hochrisiko-KI-Anwendungsfälle, die jedoch nicht abschließend ist. [Zur Liste]

Verstöße gegen den AI Act können zu erheblichen Sanktionen führen, deren Höhe sich nach Art und Schwere des Verstoßes richtet. Neben formellen Bußgeldern drohen operative Beeinträchtigungen, wenn bestimmte KI-Systeme nicht mehr eingesetzt oder angeboten werden dürfen. Für Unternehmen, die den europäischen Markt mit KI-Lösungen bedienen, ist eine frühzeitige Compliance-Strategie daher wirtschaftlich sinnvoll. Dazu gehört auch die Klärung, ob ein externer EU-KI-Vertreter für das Unternehmen tätig werden soll.

Ich unterstütze Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung ihrer Rolle nach dem AI Act, bei der Bewertung der relevanten Pflichten und bei der Frage, ob ein KI Vertreter in der EU zu bestellen ist.

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Für Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union, also z.B. Schweiz, Großbritannien oder die USA, die KI-Systeme oder allgemeine KI-Modelle für Kunden in der EU entwickeln, anpassen oder bereitstellen und die einen verlässlichen EU AI Representative benötigen, der die Kommunikation mit europäischen Aufsichtsbehörden übernimmt und bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen unterstützt, stehen wir zur Seite.

Einfach nachfolgendes Formular ausfüllen und Sie erhalten von uns ein Angebot, so dass wir Ihr KI-Vertrter in der EU werden können. Die Einzelheiten zu den enthaltenen Leistungen können Sie unserem Dienstleistungsvertrag KI-Vertreter entnehmen. Die jährlichen Grundkosten belaufen sich auf 350 EUR netto, soweit keine zusätzlichen Leistungen als die Kommunikationsweiterleitung und die Aufbewahrung der Dokumentation von Ihnen abgerufen werden.

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